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FAQs

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FAQs zur Corona Hilfe

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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

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FAQs

[/et_pb_text][et_pb_toggle title=“Was bedeutet die monatliche Erstattung der Baumaßnahme von bis zu 20.000€?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

In dem Förderzeitraum können pro Monat bis zu 20.000€ bauliche Hygienemaßnahmen umgesetzt werden, die zum Schutz der Mitarbeiter*innen und Kund*innen dienen. Je früher die Beantragung der Maßnahmen erfolgt, desto mehr Zuschuss steht zur Verfügung. Je später die Beantragungen erfolgt, desto weniger Zuschuss kann beansprucht werden. Erfolgt die Beantragung noch bspw. im April, können bis zu 20.000€ Zuschuss für den Monat beansprucht werden. Erfolgt die Beantragung erst im Folgemonat Mai, entfällt die Zuschussmöglichkeit für den Vormonat April!

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Zu welchem Zeitpunkt müssen die baulichen Maßnahmen beantragt werden?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Je früher die Beantragung der baulichen Hygienemaßnahmen erfolgt, desto mehr Zuschuss steht zur Verfügung. Je später die Beantragungen erfolgt, desto weniger Zuschuss kann beansprucht werden. Erfolgt die Beantragung noch bspw. im April, können bis zu 20.000€ Zuschuss für den Monat beansprucht werden. Erfolgt die Beantragung erst im Folgemonat Mai, entfällt die Zuschussmöglichkeit für den Vormonat April!

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Ist eine rückwirkende Beantragung möglich?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Eine rückwirkende Auftragsvergabe ist nicht möglich! Jedoch können bereits angefallene Kosten im Förderzeitraum März 2020 bis Juni 2021 abgerechnet werden. Daher sollte die Beantragung frühzeitig erfolgen!

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Betrifft der Zuschuss nur zukünftige förderfähige Maßnahmen oder können auch im Förderzeitraum bereits umgesetzte Investitionen abgerechnet werden?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Wurde in dem Förderzeitraum November 2020 bis einschließlich Juni 2021 im Vergleich zum Jahre 2019 in einem Monat ein Umsatzeinbruch von mind. 30% verbucht und im betreffenden Monat des Umsatzeinbruches eine förderfähige bauliche Maßnahme umgesetzt, kann diese im Antrag angegeben werden.

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Wie häufig wird der Betrag von bis zu 20.000€ zur Verfügung gestellt?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Maßnahmen zur Digitalisierung werden mit einem einmaligen Betrag von bis zu 20.000€ bezuschusst. Bauliche Maßnahmen werden bis zu 20.000€ monatlich bezuschusst. Marketing- und Werbekosten werden maximal in Höhe der entsprechenden netto Ausgaben des Jahres 2019 bezuschusst.

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Welchem baulichen Zweck dient der Zuschuss von bis zu 20.000€/monatlich?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Die monatliche Zahlung bezieht sich auf Hygienebaumaßnahmen!

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Wer entscheidet, ob die förderfähigen Maßnahmen zurückgezahlt werden müssen?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Eine mögliche Rückzahlung kann erfolgen, wenn die Umsatzschwelle für 2020 überschritten wird, gezahlte Zuschüsse den endgültigen Anspruch übersteigen, vorsätzlich falsche oder leichtfertige Angaben gemacht werden. Daher ist eine gute Vorbereitung notwendig. Der Steuerberater prüft und bestätigt vor Antragstellung, ob die geplanten Maßnahmen im Sinne der Überbrückungshilfe III förderfähig sind. Im Antragsprozess und vor Auszahlung wird der Antrag auf Verhältnismäßigkeit und Plausibilität durch den Staat kontrolliert.

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Wozu dienen die Überbrückungshilfe III?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Sie dient der Sicherstellung des Betriebs und der laufenden Fixkosten.

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Was wären Digitalisierungsmaßnahmen?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Bspw. Bau einer Website, Bau eines Warenwirtschaftssystem, Infrastruktur für digitale Werbemaßnahmen, Kundenzählsysteme, Raumsensoren, Beleuchtung beim Betreten des Raumes zur Stromeinsparung, etc. Die Austausch von LED-Leuchtmitteln wäre keine Digitalisierungsmaßnahme. Bei den Digitalisierungsmaßnahmen sind die technischen Hintergründe wichtig. Ein computergestütztes Steuerungssystem ist für eine förderfähige Digitalisierungsmaßnahme ausschlaggebend, wie z.B.

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Warum finden %22fixe Kosten%22 (Miete, etc.) bei diesem Check %22Corona Hilfe%22 keine Berücksichtigung?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Die Position der förderfähige „fixen Kosten“ kann der Steuerberater schnell und einfach ermitteln. Richtwerte dazu sind die Umsatzeinbrüche von mind. 30% im Vergleich zum Jahre 2019. Im Gegensatz dazu ist die Ermittlung der Kosten zu „Digitalisierung“, „Werbe- & Marketing“ sowie „bauliche Maßnahmen“ für den Steuerberater zeitintensiv und komplex.

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Was sind Voraussetzungen für die Beantragung der baulichen Maßnahmen i.H.v. 20.000€/monatlich?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Ein Umsatzrückgang von mind. 30% im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 im Vergleich der Referenzmonate zu 2019. Prüfung, ob die geplanten Baumaßnahmen förderfähig sind. Angebot mit Leistungsbeschreibung einholen. Angebot wird vom Steuerberater geprüft, freigegeben und zur Förderung beantragt. Maßnahme wird umgesetzt. Der Monat der Rechnungstellung muss mind 30% Umsatzeinbruch vorweisen!

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Wie verhält es sich mit dem Differenzbetrag, wenn die baulichen Maßnahmen den monatlichen Zuschuss von bis zu 20.000€ übersteigen?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Die Obergrenze des Förderzuschusses für bauliche Hygienemaßnahmen liegt monatlich bei maximal 20.000€. Überschreitet die förderfähige Investition diese Grenze, trägt das Unternehmen den Differenzbetrag. Zwingende Voraussetzung für jede geplante Investition im Sinne der Förderung ist eine vorherige Prüfung, Zustimmung und Beantragung durch den Steuerberater.

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Können entweder Kleinbeihilfen oder Fixkostenhilfen beantragt werden?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Für kleine Unternehmen lohnt sich so gut wie immer die Kleinbeihilferegelung, bei welcher ein möglicher Gewinn in der Förderzeit nicht gegengerechnet wird. So verhält es sich nicht bei der Fixkostenhilfe. Daher sollte bei der Beantragung immer die Kleinbeihilferegelung gewählt werden.

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Wie hoch ist das Beratungshonorar zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Höhe der Überbrückungshilfe III und der Zuschüsse?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Das Beratungshonorar zur Antragshilfe liegt bei 2.000€ zzgl. MwSt. Es wird nur dann fällig, wenn die Überbrückungshilfe III bewilligt wird. Hinweis: Kosten von üblicherweise bis zu 3.500€, die im Rahmen der Antragstellung der Corona-Überbrückungshilfe III bspw. für Berater und Steuerberater anfallen, sind erstattungsfähig. Vorausgesetzt, die Förderfähigkeit ist vorab geprüft, bspw. durch unseren Corona-Hilfe-Check. Steuerberater sind mit oder ohne Förderberechtigung und Bezuschussung zu bezahlen!

[/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=“Ist die Ermittlung und Prüfung der Förderfähigkeit und Höhe mit Hilfe des Antragshilfe-Checks unabhängig von einer Buchung der angebotenen Umsetzungsmaßnahmen?“ open_toggle_background_color=“rgba(0,0,0,0)“ _builder_version=“4.4.6″]

Ja! Zudem stehen wir für Rückfrage immer zur Verfügung!

[/et_pb_toggle][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section][et_pb_section fb_built=“1″ module_id=“kontakt“ _builder_version=“4.4.6″ background_color=“#4D83E8″ custom_padding=“60px||60px||true|false“][et_pb_row _builder_version=“4.4.1″][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.4.1″][et_pb_text _builder_version=“4.4.6″ header_text_color=“#000000″ header_2_text_color=“#ffffff“ header_3_font=“Advent Pro||||||||“ header_3_text_color=“#ffffff“ header_3_font_size=“30px“]

Das nächste Webinar findet statt am Mittwoch, 14.04.2021, 18:00 – 20:00 Uhr

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